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Arzneimittelsicherheit: Apothekerin vor Regal mit Medikamenten hält eine Medikamentenpackung in der Hand.
wdv/Jan Lauer
Symbolbild

Zement im Schmerzmittel? Unwirksame Antibiotika? Falsch dosierte Potenzpillen? Immer wieder tauchen – vor allem im Internet – gefälschte Arzneimittel auf, die keinen oder den falschen Wirkstoff oder sogar gefährliche Substanzen enthalten. Wie Ihre Apotheke Sie vor Arzneimittelfälschungen schützt.

Wer kennt nicht die Spammails dubioser Anbieter, die für Potenzmittel zum Spottpreis aus dem Internet werben? Und das ganz ohne ärztliches Rezept. Inzwischen dürfte diese kriminelle Masche jedem bekannt sein. Doch die Zahl gefälschter Arzneimittel, die außerhalb der Apotheken in Internetshops angeboten werden, steigt seit Jahren. Davor warnt aktuell die Apothekerkammer Niedersachsen. Nicht immer sind die Fake-Produkte auf den ersten Blick zu erkennen.

Vor allem Lifestyle-Medikamente wie Potenzmittel und Abnehmpräparate kommen oft als Fälschungen ins Internet, aber zum Beispiel auch Antibiotika, günstige Schmerzmittel und sogar Krebsmedikamente. Dabei nehmen die Fälscher in Kauf, dass zum Teil lebenswichtige Therapien versäumt werden. Denn die Fälschungen enthalten entweder gar keine Wirkstoffe, sie sind falsch dosiert und auf jeden Fall ungeprüft. Gesundheitliche Schäden drohen auch durch Füllsubstanzen wie Zement oder gefährliche Lösungsmittel.

Elektronisches Sicherheitssystem

Um Patienten vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen, wird seit zwei Jahren die EU-Fälschungsrichtlinie umgesetzt. Apotheken sind vor Ort an ein IT-System angeschlossen, das etwa 2,1 Milliarden Packungsdaten speichert. Zurzeit nutzen 18.820 Apotheken, 361 Krankenhausapotheken, 708 Großhändler und 416 Hersteller in Deutschland dieses System. Mit dem securPharm-System können Apotheken in Millisekunden eine Echtheitsprüfung durchführen. Patientendaten werden dabei nicht übermittelt.

Doppelte Prüfung

Für die Überprüfung sind verschreibungspflichtige Arzneimittel von den Pharmaherstellern mit zwei speziellen Sicherheitsmerkmalen versehen. Jede Packung erhält vom pharmazeutischen Hersteller einen individuellen Code, den DataMatrix-Code, und eine Seriennummer und sie ist zusätzlich von außen versiegelt. Diese Merkmale werden in der Apotheke doppelt – visuell und digital  – überprüft, bevor das Arzneimittel an Patienten abgegeben wird. Der Code wird vor jeder Abgabe von der Apotheke gescannt und damit bei der Datenbank der pharmazeutischen Industrie auf Echtheit überprüft. So ist ein optimaler Schutz vor Fälschungen gegeben.

Gezielt gegen Fälschungen

Damit erst gar keine gefälschten Arzneimittel in Deutschland in Umlauf geraten, setzen Hersteller, Großhändler und Apotheker einen komplexen Maßnahmenkatalog um. Dieser umfasst neben Kontrollen auch die bewusste Auswahl von Handelspartnern. Die Apotheke vor Ort hat mit ihrem Kontakt zum Kunden dabei einen besonderen Stellenwert. In jeder Apotheke vor Ort werden Medikamente zudem regelmäßig überprüft, unter anderem auf Mängel bei der Herstellung, Transport- oder Lagerungsschäden.

Die Prüfung erfolgt nach den festgelegten Kriterien der Apothekenbetriebsordnung. Einen Verdacht auf Fälschung meldet die Apotheke an die zuständige Behörde. Fälschungen sind allerdings in der legalen Lieferkette Einzelfälle. So wurden im Jahr 2016 nur 14 Verdachtsfälle über vermutlich gefälschte Medikamente aus ganz Deutschland gemeldet, wovon sich keiner bestätigte. Häufiger finden Apotheker auf diesem Weg Herstellungsfehler, zum Beispiel falsche Beschriftungen, unkorrekte Wirkstärken, leere Blister oder gebrochene Tabletten in einer Charge. Diese Prüfung hat ebenfalls eine enorme Bedeutung für Ihren Schutz, da wir solche Mängel sofort weitermelden und die betroffenen Packungen bundesweit schnell aus dem Verkehr gezogen werden können.

Sicherheit für Patienten

Zu Ihrer Sicherheit führen wir nicht nur regelmäßig Kontrollen von Arzneimitteln durch, wir beraten Sie auch jederzeit gerne zur sicheren Einnahme und möglichen Wechselwirkungen. Sprechen Sie uns bei Fragen dazu an.

Bernhard Ebbert,

Ihr Apotheker

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Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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